Polnische Verabschiedung

Heute hat das Bundesverfassungsgericht die Bundesnotbremse vom Frühjahr gebilligt. Die Politik, allen voran die seinerzeit verantwortliche CDU nimmt das Urteil jubelnd an und betrachtet es nun als Freifahrtschein für die Einführung jeglicher Beschränkungen, Sinnhaftigkeit hin, Notwendigkeit her (Anm.d.Red.: Ganz vorne in der Diskussion ist die Impfpflicht. Sie würde zwar nichts an der aktuellen Situation ändern, wird aber trotzdem schon heftig diskutiert. Während Olaf Scholz, wie üblich nicht Stellung bezieht, sondern die Entscheidung über eine allgemeine Impfpflicht heute dem Parlament zugeschanzt hat, haben sich die Grünen heute geschlossen hinter eine allgemeine Impfpflicht gestellt und damit jetzt, wo sie an der Macht sind, zum ersten Mal bestätigt, was man immer befürchtet hat: Deutschland mit dem Mittel der totalen Regulierung zu beherrschen. Ich freue mich schon auf den verpflichtenden Veggie-Day und Strafen für nicht korrektes Gendern). Söder und die Solo-Risikogruppe Helge Braun haben auch keine Zeit verloren und schon begonnen einen bundesweiten Lockdown zu fordern, um mit dieser Maximalforderung sicherzustellen, die neue Bundesregierung auch immer schön vor sich hertreiben zu können.

Trotzdem wird auch die neue Koalition nicht traurig sein. Indem nun die gesamte Palette an Corona-Beschränkungen mit Rückendeckung des Bundesverfassungsgerichtes nachträglich die höheren Weihen erhalten hat, kann auch der designierte Kanzler und seine angeschlossenen Koalitionäre nun nach Belieben den Ländern coronale Ratschläge erteilen, ohne Gefahr zu laufen, dass einem die Gerichte einen Stock in die Speichen stecken. Wichtig ist nur in Bewegung zu bleiben und die Regelungen zu verschärfen. Die helfen zwar nicht die Infektionszahlen zu senken, sondern schädigen in der Vorweihnachtszeit nur die Wirtschaft. Wie man am Vorjahr sieht, spielt das aber nur eine untergeordnete Rolle. Für die Verantwortlichen Politiker auf Bund- und Landesebene ist es nur wichtig, nun in regelmäßigen Abständen Beschränkungen einführen, um dann, wenn die vierte Welle auf natürlichem Wege ihr Ende gefunden hat, genau die Maßnahme als Wellenbrecher zu feiern, die man selbst als Letztes zuvor erlassen hat.

Dieser Punkt könnte schon heute in greifbare Nähe rücken, da die Infektionszahlen erstmals sinken. Dann würde die Politik sich zwar höchstwahrscheinlich für die unsinnige 2G Regel feiern lassen, die sie seit zwei Wochen unverständlicherweise dem flächendeckenden Testen vorgezogen hat, aber zum Wohle des Einzelhandels muss man dann wohl mit dieser Lüge leben. Politik kann doch so einfach sein.

Noch einmal kurz zurück zu dem heutigen Urteil. Stephan Harbarth war Fraktionsvize in der CDU, ehemaliger Bundestagsabgeordneter und ist von dort direkt zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts berufen worden. Das war im Juni 2020 und damit direkt nach der ersten Corona-Welle. Im Nachgang zur Bundesnotbremse im Frühjahr 2021 hat Herr Harbarth sich, aus eigenem Antrieb heraus im Nachgang mit der Bundesregierung getroffen, um bei einem Dinner mit genau den Leuten über Corona zu reden, die sich für ebendiesen Lockdown verantwortlich zeichneten, über dessen Rechtmäßigkeit nun das Bundesverfassungsgericht zu befinden hatte (Anm.d.Red.: Ich bin ehrlich, nicht mir, sondern einem Reporter des Nachrichtenmagazins ´welt´ ist diese signifikante Verletzung der Unabhängigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit aufgefallen und es wurde in einem Live-Interview thematisiert. Nachdem wahrscheinlich beim Chefredakteur umgehend das Telefon geklingelt hatte, wurde auch dieser Beitrag heute Morgen zu einem der berühmten One-Hit-Wonder, also einer der Politik- oder Corona-kritischen Beiträge, die nach dem ersten Senden auf Nimmerwiedersehen verschwinden. Eine unsägliche, aber leider gängige Beeinflussung der öffentlichen Meinung, die in der Pandemie traurige Tradition geworden ist). Geklagt hatte übrigens neben der damaligen Oppositionspartei FDP, auch einige Bundesbürger, meist Eltern, die die, definitiv durch die Isolation drohenden Schäden für Kinder anprangern und zukünftig vermeiden wollten (Anm.d.Red.: Übrigens wahrscheinlich der einzige Grund, warum man diese Kläger noch nicht als rechte, antisemitische Verschwörungstheoretiker verunglimpft hat).

Heute hat dann das Bundesverfassungsgericht wie gesagt die Bundesnotbremse vom Frühjahr gebilligt. Offiziell hat es so lange gedauert, weil sich das Gericht ein genaues Bild machen musste. Ich bin allerdings der Meinung, dass man einfach genügend Abstand zu besagtem Treffen schaffen wollte. Das Volk vergisst heutzutage schnell, aber nicht umgehend. Mit welchem Recht Deutschland sich allerdings über den Einfluss der Legislative auf die Judikative in Polen mokiert, erschließt sich mir spätestens seit heute nicht mehr.